Rauchwarnmelder
Auf dieser Seite wollen wir Ihnen Fakten und handfeste Argumente nennen, die die Notwendigkeit von Rauchwarnmelder aufzeigen sollen.
- Brandtote sind Rauchtote
- Internationaler Vergleich
- Brandrauch ist immer giftig
- Die häufigsten Brandursachen im Haushalt
: Quelle: Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V.
Jeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Wie die nebenstehende Grafik zeigt, entstehen die meisten Brandfälle tagsüber.
Zwei Drittel aller Brandopfer wurden jedoch nachts im Schlaf überrascht. Denn der menschliche Geruchssinn ist im Schlaf nicht mehr vorhanden. Rauchwarnmelder erkennen den giftigen Brandrauch frühzeitig, alarmieren die Bewohner durch einen lauten Signalton und ermöglichen die rechtzeitige Flucht aus dem Wohnraum. Wie im nächsten Abschnitt gezeigt, können somit viele Opfer gerettet werden.
: Quelle: Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V.
Internationaler Vergleich
In Großbritannien regeln Gesetze den Einbau von Rauchwarnmeldern. Hier muss pro Etage ein Rauchwarnmelder montiert werden. Nach einer umfassenden Aufklärungskampagne sind ca. 75% der Haushalte in Großbritannien mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Mit dem Ergebnis, das die Anzahl der Brandtoten bis zu 40% ge- sunken ist. Auch in den USA oder Schweden sind 70-90% der Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet, diese Ausrüstungsquote hat auch hier zu einer deutlichen Verringerung der Brandtoten geführt.
Die Erhebung dieser Zahlen stammt aus den Jahren 2003/2004. Durch die Aufklärungskampagne “Rauchmelder retten Leben” hat der Anteil der Haushalte in Deutschland mit Rauchwarnmeldern gerade die 10%-Marke überschritten.
Brandrauch ist immer giftig
Brandrauch ist ein Gemisch aus Gasen und Dämpfen. Er kann heiß und kalt sein und Ruß und Partikel beinhalten.
Brandrauch ist immer giftig. Er enthält neben Kohlendioxid auch das giftige Kohlenmonoxid. Weiterhin können Salz- und Blausäuredämpfe vorhanden sein. Diese führen zu Verätzungen der Atemwege und der Lunge.
Aber nicht nur gesundheitliche Gefahren drohen durch den Brandrauch. Auch die psychologischen Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Schwere Atmung und eingeschränkte Sicht führen bei den meisten Menschen zu Panik. Dadurch werden falsche oder unüberlegte Aktionen durchgeführt,
Verbrennt man nur 100 g Schaumstoff, so füllt dies einen Raum von 40 m² in kürzester Zeit mit giftigem Brandrauch.
Das kleine Ladegerät ihres Handys füllt beim Verbrennen einen 25 m² großen Raum mit giftigem Brandrauch. ….

Die häufigsten Brandursachen im Haushalt
- Elektrische Geräte und Leitungen
- Rauchen / Unachtsamkeit
- Weihnachtsbäume, Adventskränze und Silvesterfeuerwerk
- Herdplatten, Feuerstellen und Heizgeräte
Obwohl viele Mitbürger sich der Gefahr von Bränden und der Gefährlichkeit des Brandrauches bewusst sind, gibt es immer noch viele gefährliche Mythen zu diese Thema. Davon mehr auf der nächsten Seite.
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualitätt der Angaben gegeben werden. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik und die Monatage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Quellen:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Gute Argumente für Rauchwarnmelder
Auf dieser Seite wollen wir Ihnen Fakten und handfeste Argumente nennen, die die Notwendigkeit von Rauchwarnmelder aufzeigen sollen.
- Brandtote sind Rauchtote
- Internationaler Vergleich
- Brandrauch ist immer giftig
- Die häufigsten Brandursachen im Haushalt
: Quelle: Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V.
Jeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Wie die nebenstehende Grafik zeigt, entstehen die meisten Brandfälle tagsüber.
Zwei Drittel aller Brandopfer wurden jedoch nachts im Schlaf überrascht. Denn der menschliche Geruchssinn ist im Schlaf nicht mehr vorhanden. Rauchwarnmelder erkennen den giftigen Brandrauch frühzeitig, alarmieren die Bewohner durch einen lauten Signalton und ermöglichen die rechtzeitige Flucht aus dem Wohnraum. Wie im nächsten Abschnitt gezeigt, können somit viele Opfer gerettet werden.
: Quelle: Bundesverband der Hersteller- und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen e.V.
Internationaler Vergleich
In Großbritannien regeln Gesetze den Einbau von Rauchwarnmeldern. Hier muss pro Etage ein Rauchwarnmelder montiert werden. Nach einer umfassenden Aufklärungskampagne sind ca. 75% der Haushalte in Großbritannien mit Rauchwarnmeldern ausgestattet. Mit dem Ergebnis, das die Anzahl der Brandtoten bis zu 40% ge- sunken ist. Auch in den USA oder Schweden sind 70-90% der Haushalte mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet, diese Ausrüstungsquote hat auch hier zu einer deutlichen Verringerung der Brandtoten geführt.
Die Erhebung dieser Zahlen stammt aus den Jahren 2003/2004. Durch die Aufklärungskampagne “Rauchmelder retten Leben” hat der Anteil der Haushalte in Deutschland mit Rauchwarnmeldern gerade die 10%-Marke überschritten.
Brandrauch ist immer giftig
Brandrauch ist ein Gemisch aus Gasen und Dämpfen. Er kann heiß und kalt sein und Ruß und Partikel beinhalten.
Brandrauch ist immer giftig. Er enthält neben Kohlendioxid auch das giftige Kohlenmonoxid. Weiterhin können Salz- und Blausäuredämpfe vorhanden sein. Diese führen zu Verätzungen der Atemwege und der Lunge.
Aber nicht nur gesundheitliche Gefahren drohen durch den Brandrauch. Auch die psychologischen Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Schwere Atmung und eingeschränkte Sicht führen bei den meisten Menschen zu Panik. Dadurch werden falsche oder unüberlegte Aktionen durchgeführt,
Verbrennt man nur 100 g Schaumstoff, so füllt dies einen Raum von 40 m² in kürzester Zeit mit giftigem Brandrauch.
Das kleine Ladegerät ihres Handys füllt beim Verbrennen einen 25 m² großen Raum mit giftigem Brandrauch. ….

Die häufigsten Brandursachen im Haushalt
- Elektrische Geräte und Leitungen
- Rauchen / Unachtsamkeit
- Weihnachtsbäume, Adventskränze und Silvesterfeuerwerk
- Herdplatten, Feuerstellen und Heizgeräte
Obwohl viele Mitbürger sich der Gefahr von Bränden und der Gefährlichkeit des Brandrauches bewusst sind, gibt es immer noch viele gefährliche Mythen zu diese Thema. Davon mehr auf der nächsten Seite.
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualitätt der Angaben gegeben werden. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik und die Monatage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Quellen:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Funktionsweise und Spezialmelder
- Aufbau eines Rauchwarnmelders
- Funktionsprinzip
- Stromversorgung von Rauchwarnmeldern
- Spezialmelder: Rauchwarnmelder mit Stummschaltung
- Spezialmelder: Temperaturmelder
- Spezialmelder: Optische Signalisierung
- Vernetzung von Rauchwarnmeldern
Rauchwarnmelder bestehen in der Regel aus zwei Teilen. Einem Sockel, der an die Decke montiert wird und einem Gehäuse, das durch Drehen auf dem Sockel befestigt wird. In dem Gehäuse befindet sich die Batterie, die Messzelle, der Signalgeber und die Kontrolllampe. Bei qualitativ hochwertigen Rauchwarnmeldern lässt sich das Gehäuse nicht ohne eingelegter Batterie auf dem Sockel befestigen
Ein umlaufender Lüftungsschlitz an der Seite dieses Rauchwarnmelders sorgt dafür, dass von allen Seiten Rauch in die Messkammer eindringen kann.
Der Testknopf dient zur regelmäßigen Funktionsprüfung des Rauchwarnmelders. Er wird solange gedrückt (dies kann je nach Modell bis zu 40 Sekunden dauern), bis aus dem Rauchwarnmelder ein Signalton ertönt.
Die Funktionalität der Kontrollleuchte ist sehr abhängig vom verwendeten Rauchwarnmeldermodell. Die genaue Funktionalität ist unbedingt der beiliegenden Bedienungs- und Montageanleitung ihres verwendeten Rauchwarnmelders zu entnehmen.
Funktionsprinzip
Die Sensoren eines Rauchwarnmelders arbeiten nach dem optischen Prinzip, d.h. in der Messkammer werden Lichtstrahlen von einer Lichtquelle ausgesendet, die im Normalzustand an den Innenwänden der Messkammer absorbiert werden. Bei Raucheintritt in die Messkammer werden die ausgesendeten Lichtstrahlen durch die Rauchpartikel gestreut bzw. reflektiert und treffen auf das Fotoelement.
Nicht nur Rauch reflektiert Licht. Es kann auch Wasserdampf, Lösungsmitteldämpfe, Staub u.ä. sein. Dies erklärt die “Täuschungsalarme”. Man spricht in diesem Zusammenhang nicht von Fehlalarmen, da der Rauchwarnmelder prinzipiell keinen “Fehler” gemacht hat.
Bei ausreichend großer Lichtmenge auf dem Fotoelement wird ein lauter Alarmton ausgelöst und die Kontrolllampe blinkt. Dieses wirkungsvolle optische Messprinzip ermöglicht es, dass ein Rauchwarnmelder zuverlässig im Brandfall warnt. Qualitativ gute Rauchwarnmelder lösen bei Zigarettenqualm keinen Alarm aus, da die Partikelgröße im Zigarettenrauch sehr klein ist.
Ein Gitter vor der Messkammer verhindert das Eindringen von Insekten.
Stromversorgung
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Die Rauchwarnmelder sind in der Regel batteriebetrieben. Dies gewährleistet eine zuverlässige Funktion auch bei Stromausfall. Damit der Batteriewechsel nicht vergessen wird, müssen Rauchwarnmelder bei schwächer werdender Batterie mindestens 30 Tage lang ein Warnsignal zum Batteriewechsel abgeben.
Wir empfehlen Rauchwarnmelder zu kaufen, die mit einer Batterie mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren ausgestattet sind. Diese eignen sich besonders in Wohnwagen, Wohnmobilen und Ferienhäusern. Hier kann der Warnton für den Batteriewechsel nicht wahrgenommen werden und somit unbemerkt die Batterie leer sein. Eine fest eingebaute Lithiumbatterie mit einer 10-jährigen Lebensdauer bedeutet, dass dieses Problem eliminiert wird und der Melder über diese Zeit betriebsbereit ist. Trotzdem sollte nach längerer Abwesenheit grundsätzlich über den Testknopf eine Funktionsprüfung stattfinden.
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Speziell für Neu- und Umbauten sowie bei Modernisierungen von Wohn- und Geschäftsräumen eignet sich netzbetriebene Rauchwarnmelder. Dabei wird jeder Rauchwarnmelder mit einer 230-Volt Spannung versorgt. Hierbei ist jedoch unbedingt eine redundante Stromversorgung mit einzuplanen, um einen sicheren und zuverlässigen Betrieb zu gewährleisten. Durch die 230-Volt Spannungsversorgung lassen sich die Rauchwarnmelder besonders gut vernetzen bzw. an eine Alarmzentrale anschließen.
Spezialmelder: Rauchwarnmelder mit Stummschaltung
Wie oben schon beschrieben, können auch Wasserdampf, Bratendunst, Staub und ähnliches einen Alarm auslösen. Besonders von der Küche geht ein hohes Brandrisiko aus. Um auch diesen Raum zu überwachen und Täuschungsalarme zu vermeiden, wurden von verschiedenen Herstellern Melder mit zeitlich begrenzter Stummschaltung entwickelt.
Wurde ein Alarm z.B. durch Kochdämpfe ausgelöst, kann der Rauchwarnmelder durch Drücken des Testknopfes vorübergehend stummgeschaltet werden. Die Sensibilität wird hierdurch herabgesetzt. Sollte sich innerhalb der Stummschaltzeit die Rauchkonzentration verdreifachen, wird erneut Alarm ausgelöst. Dieser Alarm kann dann nicht mehr stummgeschaltet werden. Der Alarm bleibt solange bestehen, wie sich Rauch und/oder Dampf in der Messkammer befindet.
Wichtig: Diese Funktion stellt sich automatisch zurück! Je nach Hersteller geht die Kalibrierung nach 8-10 Minuten wieder auf die vorgeschriebenen und geprüften Standardeinstellungen über. Das heißt, der Bewohner kann nicht vergessen den Melder wieder anzuschalten.
Spezialmelder: Temperaturmelder
Temperaturmelder werden zur Feststellung von erhöhter Umgebungstemperatur in einem Raum eingesetzt. Sie sind ebenfalls überall eine Alternative, wo Rauchwarnmelder aufgrund von erhöhter Staub- und Dampfentwicklung (z.B. Hobbyraum, Garage, Holzheizung usw.) nur eingeschränkt eingesetzt werden können.
Ein Temperaturmelder prüft alle paar Sekunden die Temperatur in seiner Umgebung. Sollte die Umgebungstemperatur eine voreingestellte Grenze (z.B. 57 °C) übersteigen, wird die Messung noch einige Zyklen fortgesetzt. Ist die Temperatur dann immer noch oberhalb der eingestellten Grenze, wird ein Alarm ausgelöst. An dieser Stelle muss aber gesagt werden, dass ein Rauchwarnmelder grundsätzlich früher einen Brand feststellen kann als ein Temperaturmelder. Somit ist ein Rauchwarnmelder einem Temperaturmelder vorzuziehen.
Auch Temperaturmelder müssen ein Batteriewechselsignal und ein Testknopf aufweisen.
Spezialmelder: Optische Signalisierung
Für Menschen mit Hörbehinderung gibt es spezielle Melder. Diese sind mit einer hellen Blitzlampe zum Signalisieren des Alarm ausgestattet.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass der Hörbehinderte in seiner Wohnung einen kleinen Empfänger mit sich herumträgt. Dieser wird dann per Funk von den Raumwarnmelder angesprochen und vibriert.
Vernetzung von Rauchwarnmeldern
In größeren Einfamililienhäusern, Wohnungen und besonders in Mehrfamilienhäuser kann es notwendig sein, die Rauchwarnmelder miteinander zu vernetzen. Miteinander vernetzte Melder geben das Signal im Brandfall untereinander weiter, lösen also gleichzeitig Alarm aus, wenn ein Melder einen Brand feststellt. Somit ist sichergestellt, dass auch in weiter entfernten Bereichen ein Brand wahrgenommen wird.
Diese Vernetzung kann drahtlos per Funk über bis zu 200 m erfolgen. Auch drahtgebunden können Melder miteinander vernetzt werden. Außerdem ist der Anschluss an eine Zentraleinheit möglich.
Zur Vernetzung kann auch die vorhandene 230-Volt Installtion des Hauses genutzt werden. Hierfür gibt es spezielle Melder, die batteriebetrieben arbeiten. Sie werden an eine vorhandene 230-Volt-Leitung (z.B. Zuleitung einer Lampe) angeschlossen. Dieser Anschluss wird dann ausschließlich für die Vernetzung verwendet.
Bei Mehrfamilienhäusern muss in den Treppenräumen je Geschossebene ein Rauchwarnmelder installiert sein. Hier sollte eine Vernetzung unbedingt erfolgen, um einen Alarm in allen Geschossebenen zu verbreiten.
Sie haben bis hier hin eine Menge über die Funktionsweise und den Aufbau von Rauchwarnmelder erfahren. Auf der nächsten Seite möchten wir Ihnen noch einen Einblick in die Montage, Anbringungsorte und Wartung geben. Außerdem haben wir noch einige Tipps zum Kauf von Rauchwarnmeldern zusammengestellt. Aber schon hier ist zu erkennen, dass bei speziellen Lösungen eine fachkundige Beratung unumgänglich wird.
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualitätt der Angaben gegeben werden. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik und die Monatage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Quellen:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Worauf sollten Sie beim Kauf achten?
Kaufen Sie nur Rauchmelder, die mit CE-Zeichen inkl. Prüfnummer und der Angabe „EN 14604“ versehen sind. Beachten Sie: Dieses CE-Zeichen trifft keine qualitative Aussage, sondern besagt nur, dass das Produkt in Europa verkauft werden darf.
Wenn Sie zusätzlich sicher sein wollen, dass der Rauchmelder ständigen Qualitätskontrollen durch Dritte unterliegt, sollten Sie auf das VdS-Prüfzeichen* (siehe unten) achten. Eine ausführliche Liste VdS-anerkannter Rauchwarnmelder finden Sie auf den Internetseiten der VdS Schadenverhütung GmbH.
Achten Sie auf Qualitätsprodukte die folgende Merkmale nach EN 14604 aufweisen:
- Ab August 2008 dürfen nur noch Rauchwarnmelder nach der Gerätenorm EN 14604 verkauft werden. Achten Sie darauf, dass die Rauchwarnmelder nach dieser Norm zertifiziert sind.
- Warnfunktion bei Nachlassen der Batterieleistung (mindestens 30 Tage Warnton)
- Kontroll- bzw. Alarmlampe
- Testknopf zur Funktionsüberprüfung
- Mindestens 3 Jahre Garantie
- Um den jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden, empfiehlt das Forum Brandrauchprävention zudem Rauchmelder, die über eine Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren verfügen.
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Rauchmesskammer eindringen können.
- Kaufen Sie den Rauchwarnmelder dort, wo Sie dazu kompetent beraten werden. Im Elektro- und Sicherheitsfachhandel oder bei Brandschutzfirmen erhält man Qualitätsrauchwarnmelder bereits für weniger als 20 Euro.
(*Ein anderes Prüfinstitut, das die Qualitätsstandards von Rauchmeldern durch wiederkehrende Kontrollen am Markt prüft, gibt es derzeit in Deutschland nicht.)
VdS-Prüfzeichen*
Auf den Internetseite der technischen Abteilung (VdS Schadenverhütung GmbH) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft finden Sie auch eine Liste aller VdS-anerkannten Rauchwarnmelder
Zeichen “Geprüfte Sicherheit”
Zertifizierte Konformität mit dem Gerätesicherheitsgesetz (GSG) u.a.
Geprüft wird u.a. von den Berufsgenossenschaften, dem TÜV, den Landesgewerbeanstalten.
VDE (Verband der Elektrotechnik) Prüfzeichen
Das VDE-Zeichen steht für die Sicherheit des Produktes hinsichtlich elektrischer, mechanischer, thermischer, toxischer, radiologischer und sonstiger Gefährdung.
CE-Zeichen
Das CE-Zeichen ist kein Qualitäts- oder Gütesiegel, sondern es kennzeichnet nur, dass der Hersteller alle entsprechenden gesetzlichen Anforderungen der EU an das Produkt einhält. Dieses Zeichen wird vom Hersteller “vergeben”.
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualitätt der Angaben gegeben werden. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik und die Monatage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Quellen:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Montage und Wartung
- Beispiele für Anbringungsstellen
- Montage von Rauchwarnmeldern
- Wartung und Pflege
Als Mindestschutz müssen in jeder Wohnung alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, wenigstens ein Rauchwarnmelder an zentraler Position montiert und betrieben werden (Landesbauordnung Schleswig-Holstein § 49 Absatz 4).
Da auch in anderen Räumen einer Wohnung bzw. Wohnhauses sich unbeobachtet Brände entwickeln können, sollte für den optimalen Schutz aller Räume mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Auch auf Dachböden und Kellerräume ist eine Installation sehr sinnvoll. Auf eine Montage im Badezimmer kann in der Regel verzichtet werden.
Einige Beispiele für die Anbringungsorte sind in den folgenden Grafiken dargestellt.
1-Zimmer Wohnung

Mindestschutz nach §49(4) LBO S-H
Optimaler Schutz
4-Zimmer Wohnung

Weitere Planungsbeispiele finden Sie bei Ziegler Fire-Tec
Montage von Rauchwarnmeldern
Die Montage ist denkbar einfach und das Montagematerial liegt bei.
Damit der Brandrauch auch schon in der Entstehungsphase den Rauchwarnmelder ungehindert erreichen kann, sind folgende Punkte zu beachten:
- Rauchwarnmelder müssen immer an der Zimmerdecke, möglichst in der Raummitte, mindestens 50 cm von der Wand, einem Unterzug oder Einrichtungsgegenständen entfernt montiert werden.
- Nicht in der Nähe von Luftschächten und nicht in starker Zugluft.
- Nicht in unmittelbarer Nähe von Lampen vor allem nicht von Leuchtstofflampen
- Nicht in der Dachspitze;
- Maximale Raumhöhe 6 m - maximale Raumfläche 60 m².
- Sollten deckenhohe Teilwände oder Möbel den Raum unterteilen, sollte in jedem Raumteil ein Rauchwarnmelder installiert werden.
- bei sehr verwinkelten oder L-förmigen Räumen muss ggf. mehr als ein Rauchwarnmelder installiert werden.
- Bei Räumen mit Unterzügen von weniger als 20 cm Höhe kann der Rauchwarnmelder auf dem Unterzug montiert werden.
- Bei Räumen mit Unterzügen von mehr als 20 cm sollten Rauchwarnmelder möglichst in jedem Deckenfeld montiert werden.
- Unbedingt die beigelegte Montage- und Bedienungsanleitung beachten.
Weitere Informationen liefert die DIN EN 14676 “Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnähnlicher Nutzung“. Sie betrifft Anwendungsbereich, Planung, Einbau, Wartung und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern.
Das Copyright der Norm liegt beim Deutsches Institut für Normung e. V. (DIN). Die Norm ist erhältlich bei der Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin.
Wartung und Pflege
Um sicherzustellen, dass der Rauchwarnmelder im Ernstfall auch wirklich funktioniert,
- muss er immer mit einer Batterie bestückt sein,
- ist seine Funktion per Prüftaste monatlich zu kontrollieren,
- darf er nicht übermalt oder beklebt werden,
- muss man ihn jährlich sorgfältig abstauben.
Spätestens nach 10 Jahren sollte der Rauchwarnmelder ersetzt werden. Nach dieser Zeit ist die Messkammer und Sensorik so gealtert, das ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann. Es sind unbedingt die Angaben des Herstellers zu beachten.
Auf der folgenden Seite geben wir Ihnen an, was Sie beim Kauf von Rauchwarnmeldern unbedingt beachten sollten.
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualitätt der Angaben gegeben werden. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik und die Monatage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Quellen:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Gesetzeslage im Land Schleswig-Holstein
Als drittes Bundesland nach Rheinland-Pfalz und dem Saarland hat Schleswig-Holstein eine Rauchwarnmelder-Pflicht in Wohnungen eingeführt. Ein entsprechendes Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung wurde am 16. Dezember 2004 vom Landtag verabschiedet und ist seit April 2005 rechtsgültig.
Text aus der Landesbauordnung 2005:
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Am 12.12.2008 hat der Landtag die Landesbauordnung dahingehend verändert, dass die Übergangsfrist auf den 31.12.2010 veschoben wurde. Außerdem ist ein weiterer Text zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft hinzugefügt worden.
Die Eigentümerinnen oder Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmelder auszurüsten.
Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzerinnen oder Besitzern, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.”
: Mindestschutz nach LBO Optimaler Schutz
Nicht nur der Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein (LFVSH) begrüßt damals ausdrücklich den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Landtages, eine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen vorzuschreiben, sondern auch der damalige Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) in Berlin, Hans-Peter Kröger, äußert sich sehr erfreut über die Entscheidung:
“Mit dieser gesetzlichen Regelung ist Schleswig-Holstein als drittes Bundesland dem guten Beispiel der Bundesländer Reinland-Pfalz und Saarland gefolgt. Noch weitergehend als in diesen Bundesländern hat Schleswig-Holstein eine Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern in allen Wohnungen innerhalb der nächsten fünf Jahre festgeschrieben”, sagte Kröger.
D.h. seit April 2005 müssen alle Neubauwohnungen und bis zum 31. Dezember 2010 auch alle Bereiche in vorhandenen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein.
Somit darf es seit 1. Januar 2011 keine Wohnungen mehr ohne Rauchwarnmelder geben.
In der aktuellen Landesbauordnung für Schleswig-Holstein (vom 5. Juli 2024), § 48, Absatz 4 heißt es jetzt:
“In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Auf der nächsten Seite möchten wir Ihnen erklären, wie Rauchwarnmelder grundsätzlich funktionieren, die Vorteile der Vernetzung aufzeigen und welche speziellen Rauchwarnmelder es noch gibt.
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualitätt der Angaben gegeben werden. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik und die Monatage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Quellen:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Gefährliche Mythen
Ein typischer Irrtum: Auch die aufmerksamsten Zeitgenossen sind nicht von den nächtlichen Gefahren und der Vielzahl aller möglichen Brandursachen geschützt. Im Falle eines Brandes kann sich vor allem nachts niemand darauf verlassen, von seinem Nachbarn oder Haustieren gewarnt zu werden.
“Mir bleibt genug Zeit, mich in Sicherheit zu bringen.”
Besonders oft wird die zur Verfügung stehende Zeit, um sich vor einem Brand in Sicherheit zu bringen, unterschätzt. Die meisten glauben, dass eine Zeitspanne von über zehn Minuten als Fluchzeit bleibt, bevor es gefährlich wird. Eine lebensbedrohliche Fehleinschätzung: Denn bei allen Bränden bestehen gerade in der Schwelphase schon kurz nach Brandausbruch große Mengen hochgiftiger Gase. Es bleiben nur zwei bis vier Minuten zur Flucht.
“Die Hitze wird mich früh genug wecken.”
Der größte anzutreffende Irrtum: Denn weit gefährlicher als Flammen oder Hitze ist der Brandrauch. Schon nach wenigen Minuten erreichen die bei Bränden freigesetzten Gase lebensbedrohliche Konzentrationen, die schon nach kürzester Zeit zum Erstickungstod führen.
“Unsere Häuser sind ja aus Stein und nicht aus Holz gebaut. Da brennt nichts.”
Irrtum: Möbel und Ausstattung der Wohnung brennen hervorragend
- Schaumstoffe und PVC entwickeln bei einem Brand tödliches Kohlenmonoxid und -dioxid, sowie hochgiftige, ätzende Dämpfe. Nicht abgeschaltete oder defekte elektrische Geräte und überlastete Leitungen sind weitere Gefahrenquellen.
Vorurteile und Unwissenheit - eine gefährliche Mischung
| Frage: | Wer weckt Sie, wenn nachts ein Feuer ausbricht? |
|---|---|
| Antworten: | 25 % die Nachbarn |
| 15 % mein Haustier | |
| 10 % die Feuerwehr | |
| 10 % mein Rauchwarnmelder | |
| 40 % glauben, dass sie früh genug aufwachen | |
| 38 % sind sicher, in weniger als 3 Minuten die Wohnung verlassen zu können Laut Statistik benötigt man aber 4 - 10 Minuten |
Der laute Alarmton des Rauchwarnmelders warnt auch im Schlaf, und bei richtiger Montage und Anwendung sind
:
: Quelle: VdS Schadenverhütung GmbH
Diese und weitere Informationen zum Thema sind sehr kompakt und interessant auf dem Video der VdS Schadenverhütung GmbH zusammengefasst. Schauen Sie sich dieses doch mit Ihrer Familie gemeinsam an. Das Video von etwa 5 Minuten Länge können Sie sich hier auf den Seiten des VdS anschauuen.
Das Land Schleswig-Holstein hat mit Änderung der Landesbauordnung im Jahre 2005 eine gesetzliche Regelung zur Ausrüstung von Wohnungen mit Rauchwarnmeldern im Neu- und Bestandsbau eingeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der nächsten Seite.
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualitätt der Angaben gegeben werden. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik und die Monatage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Quellen:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Häufig gestellte Fragen
- Wer steckt hinter der Kampagne “Rauchmelder retten Leben”?
- Gibt es Unterschiede zwischen Rauchwarnmelder und Rauchmelder?
- Wie lange kann ich meinen Rauchwarnmelder verwenden?
- Warum sagt man, dass in der Küche nur ein eingeschränkter Betrieb möglich ist?
- Warum blinkt etwa alle 50 Sekunden die Kontrollleuchte an meinem Rauchwarnmelder?
- Gibt es eigentlich eine Gerätenorm für Rauchwarnmelder?
- Woher weiß ich eigentlich, dass mein Rauchwarnmelder noch funktioniert?
- Was soll ich tun, wenn mein Rauchwarnmelder gelegentlich kurz piepst?
- Ich möchte meinen Rauchwarnmelder nicht mit Schrauben befestigen. Gibt es auch andere Möglichkeiten?
- Was soll ich machen, wenn mein Rauchwarnmelder beim Kochen plötzlich Alarm schlägt?
- Wird mein Rauchwarnmelder durch Zigarettenrauch ausgelöst?
- Warum ist bei den meisten Rauchwarnmeldern nur der teure Batteriebetrieb möglich?
- Sind Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben?
- Betrifft die Ausrüstungspflicht ausschließlich Wohnungen?
- Müssen auch die gemeinsam genutzten Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?
- Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Rauchwarnmelder miteinander vernetzt sein müssen?
Frage: Wer steckt hinter der Kampagne “Rauchmelder retten Leben”?
Antwort:
Die folgenden sechs Verbände haben die Kampagne “Rauchmelder retten Leben” initiiert:
- Deutscher Feuerwehrverband e.V. (DFV)
- Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V.
- Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks
- Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV ) mit seiner technischen Abteilung VdS Schadenverhütung GmbH Wertevolle Tipps zum Thema Sicherheit für Familie, Haus und Wohnung finden Sie auf VdS Home
- Zentralverband der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e.V.
- Bundesverband der Hersteller und Errichterfirmen von Sicherheitssystemen (BHE) e.V.
Die Homepage der Kampagne enthält viele weitere Informationen.
Frage: Gibt es Unterschiede zwischen Rauchwarnmelder und Rauchmelder?
Antwort:
Nein. Der Begriff Rauchwarnmelder wird in allen offiziellen Texten (Gerätenormen, Bauordnungen, usw.) verwendet. Der Begriff Rauchmelder hat sich allgemein im Sprachgebrauch durchgesetzt.
Frage: Wie lange kann ich meinen Rauchwarnmelder verwenden?
Antwort:
Spätestens nach 10 Jahren sollte der Rauchwarnmelder ersetzt werden. Nach dieser Zeit ist die Messkammer und Sensorik so gealtert, das ein sicherer Betrieb nicht mehr gewährleistet werden kann. Es sind unbedingt die Angaben des Herstellers zu beachten.
Manche Rauchwarnmelder haben einen Aufkleber, der das Datum angibt, wann er ersetzt werden sollte. Falls dies bei Ihrem Modell nicht der Fall sein sollte, notieren Sie sich das Kaufdatum Ihres Rauchwarnmelders.
Frage: Warum sagt man, dass in der Küche nur ein eingeschränkter Betrieb möglich ist?
Antwort: Da es durch Wasserdampf, Bratendunst und ähnlichem zu Täuschungsalarmen kommen kann, wird im Allgemeinen gesagt, dass der Betrieb nur eingeschränkt möglich ist (siehe auch Funktionsweise von Rauchwarnmeldern). Ist die Küche jedoch mit einer Dunstabzugshaube ausgestattet und wird der Rauchwarnmelder nicht in unmittelbarer Nähe des Herdes montiert, ist in der Regel eine Verwendung auch ohne Einschränkungen möglich.
Frage: Warum blinkt etwa alle 50 Sekunden die Kontrollleuchte an meinem Rauchwarnmelder?
Antwort:
Das Leuchten der Kontrolllampe bedeutet in der Regel, dass der Rauchwarnmelder seine Funktion (z.B. Batterietest, Test der Messkammer und ähnliches) überprüft.
Die Funktion der Kontrolllampe (LED) ist natürlich sehr herstellerabhängig. Lesen Sie bitte unbedingt die beiliegende Bedienungsanleitung.
Frage: Gibt es eigentlich eine Gerätenorm für Rauchwarnmelder?
Antwort:
Ja, ab August 2008 gilt die Gerätenorm DIN EN 14604. Diese besagt, das Rauchwarnmelder die folgenden Mindestanforderungen erfüllen müssen:
- Der Alarmton muss mindestens 86 dB A betragen.
- Die Warnmeldung bei Nachlassen der Batterieleistung muss mindestens 30 Tage sichergestellt sein.
- Ein Testknopf zur Funktionsprüfung des Melders ist Voraussetzung.
- Der Rauch sollte von allen Seiten gleich gut in die Messkammer eindringen können.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Kauftipps.
Frage: Woher weiß ich eigentlich, dass mein Rauchwarnmelder noch funktioniert?
Antwort:
Drücken Sie solange den Testknopf an Ihrem Rauchwarnmelder bis er den Alarmton von sich gibt. Sollte er keinen Testalarm auslösen, setzen Sie eine neue Batterie ein und führen den Test erneut durch. Lässt sich am Rauchwarnmelder kein Funktionstest durchführen, ist dieser umgehend auszutauschen.
Ein Funktionstest sollte mindestens 1x im Monat und nach mehreren Tagen Abwesendheit durchgeführt werden, da man möglicherweise das Signal zum Batteriewechsel nicht mitbekommen hat.
Da lange Zeit auch VdS-geprüfte Rauchwarnmelder mit nur 7-Tagen Batteriewechselsignal vertrieben wurden, beachten Sie unbedingt die beiliegende Bedienungsanleitung Ihres Rauchwarnmelders, um zu erfahren, wie der Hersteller die Häufigkeit von Funktionstest empfiehlt.
Frage: Was soll ich tun, wenn mein Rauchwarnmelder gelegentlich kurz piepst?
Antwort: Das ist der Warnsignal bei Nachlassen der Batterieleistung. Wechseln Sie so schnell wie möglich die Batterie.
Frage: Ich möchte meinen Rauchwarnmelder nicht mit Schrauben befestigen. Gibt es auch andere Möglichkeiten?
Antwort:
Ja, verschiedene Hersteller bieten Rauchwarnmelder mit Klebetechniken an. Dabei wird mit einem vom Hersteller beigelegten Klebstoff entweder der Sockel oder eine Metallplatte an die Decke geklebt. Auf dem Sockel wiederum wird der Rauchwarnmelder geklickt bzw. über Magnete festgehalten.
Bitte verwenden Sie nur zugelassene Klebetechniken, um eine sichere Montage zu gewährleisten.
Frage: Was soll ich machen, wenn mein Rauchwarnmelder beim Kochen plötzlich Alarm schlägt?
Antwort:
Bei solch einem Täuschungsalarm, lüften Sie und bewegen ein Handtuch in der Nähe des Rauchwarnmelders, um die Luft zu “reinigen”. Sobald die Messkammer von den Kochdünsten frei ist, wird der Rauchwarnmelder wieder Ruhe geben. Bitte entnehmen Sie nicht die Batterie, Sie könnten vergessen, sie wieder anzuschließen.
Sollten diese Täuschungsalarme häufiger vorkommen, verwenden Sie Rauchwarnmelder mit Stummschaltung oder Temperaturmelder.
Frage: Wird mein Rauchwarnmelder durch Zigarettenrauch ausgelöst?
Antwort: Normalerweise sollte Zigarettenrauch den Rauchwarnmelder nicht aktivieren. Man sollte sich nicht davon abhalten lassen, auch dort einen Rauchwarnmelder zu montieren, wo wahrscheinlich geraucht wird. Denn gerade Zigaretten und ähnliches sind eine häufige Brandursache in Wohnungen.
Frage: Warum ist bei den meisten Rauchwarnmeldern nur der teure Batteriebetrieb möglich?
Antwort:
Da nachts hauptsächlich technische Defekte zu einem Brand führen, kann es passieren, dass auch die Sicherungen bei einem Schadensfall herausfliegen.
Somit wäre die Stromzufuhr abgeschaltet und es könnte kein Alarm mehr ausgelöst werden.
Daher werden hauptsächlich batteriebetriebene Rauchwarnmelder angeboten. Rauchwarnmelder mit 230-V Netzversorgung müssen über eine redundante Stromversorgung (Batterie/Akkus) verfügen.
Frage: Sind Rauchwarnmelder gesetzlich vorgeschrieben?
Antwort:
Da hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie leben. Bis zum Jahr 2009 haben bereits sieben Bundesländer (Hamurg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen) eine Rauchwarnmelderpflicht für private Wohnräume. Genaue Angaben zur Gesetzeslage in Schleswig-Holstein finden Sie auf unseren Seiten unter Gesetzeslage.
Weitere Informationen unter www.rauchmelder-lebensretter.de
Frage: Betrifft die Ausrüstungspflicht ausschließlich Wohnungen?
Antwort:
Achtung, diese Antwort hat nur für das Bundesland Schleswig-Holstein Gültigkeit.
Ja. Dazu gehören auch Räume bzw. Raumgruppen mit wohnungsähnlicher Struktur. Beispiele dafür sind:
- Flure und Gänge mit punktuellen Brandlasten (z.B. Kopierer, Kaffeemaschinen usw.)
- Beherbergungsbetriebe mit weniger als 12 Gästebetten
- Containerräume, Hütten, Gartenlauben usw.
- Freizeitunterkünfte (u.a. Wohnwagen, Wohnmobile)
Die gesetzliche Vorschrift (§52(7) LBO S-H) gilt nicht für Räume und bauliche Anlagen, in denen eine automatische Brandmeldeanlage nach DIN 14675 und DIN VDE 0833-2 bauaufsichtlich gefordert ist. Das sind zum Beispiel Wohngebäude für Menschen mit Behinderungen und ähnliches.
Frage: Müssen auch die gemeinsam genutzten Treppenhäuser in Mehrfamilienhäusern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden?
Antwort:
Achtung, diese Antwort hat nur für das Bundesland Schleswig-Holstein Gültigkeit.
Ja. Der Treppenraum ist in mehrgeschossigen Wohngebäuden der erste und einzige bauliche Rettungsweg. Er zählt bei der Ausstattung von Wohngebäuden zu den besonders sensiblen und schützenswerten Bereichen. Er unterliegt den Mindestanforderungen hinsichtlich der Ausstattung mit Rauchwarnmeldern.
Frage: Ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass Rauchwarnmelder miteinander vernetzt sein müssen?
Antwort:
Achtung, diese Antwort hat nur für das Bundesland Schleswig-Holstein Gültigkeit.
Nein, es gibt hinsichtlich der Vernetzung keine konkreten Anforderungen.
Aus Sicht des Brandschutzes ist jedoch grundsätzlich eine Vernetzung der Rauchwarnmelder zu empfehlen. Zu diesem Zweck ist im Einzelfall zu prüfen, inwieweit die Hörbarkeit innerhalb aller Räume der Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses gegeben ist.
Treppenräume von Mehrfamilienhäuser müssen je Geschossebene mit einem Einzelrauchwarnmelder ausgestattet werden. Diese sollten untereinander vernetzt sein, damit die Hörbarkeit über alle Geschosse gegeben ist. Eine weiterführende Vernetzung in die einzelnen Wohnungen kann unter Umständen sinnvoll sein. Es sollte jedoch im Interesse der Abgeschlossenheit der Wohnung im Einzelnen geprüft werden.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Rauchwarnmelder? Wenden Sie sich doch einfach an uns, an Ihren Bezirksschornsteinfeger, Ihren Sachversicherer oder an Fachhandel bzw. Fachhandwerker.
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualitätt der Angaben gegeben werden. Außerdem sind die anerkannten Regeln der Technik und die Monatage-, Bedienungs- und Sicherheitshinweise der Hersteller zu beachten. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise. Ein Dank gilt dem Kameraden Uwe Sobania für die fachliche Unterstüzung.
Quellen:
Landesfeuerwehrverband Schleswig-Holstein
Der Rauchmelderfilm - Unter einer Decke
Wie Herr Riecher lernte, Rauchmelder zu lieben
Schlafende Nasen riechen nichts. Auch Herr Riecher mit seiner magischen Nase hätte sich ohne Rauchmelder vor dem Feuer nicht retten können
Quelle: Rauchmelder retten Leben
Film der “Rauchmelder retten Leben”-Kampagne
Der Rauchmelderfilm - Unter einer Decke
„Unter einer Decke“ zeigt, wie ein Rauchmelder das Familienleben über verschiedene Lebensphasen hinweg bewacht und behütet.
Quelle: Rauchmelder retten Leben
