Dienstgrade und Abzeichen
nach der Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein und dem Organisationserlass Feuerwehren (OrgFw)
Dienstgrad
Schulterstück
Voraussetzung / Mindestausbildung
Feuerwehrfrauanwärterin oder Feuerwehrmannanwärter
Mitglied der Jugendabteilung; Eintritt als aktives Mitglied
Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann
Truppmannausbildung Teil 1 und 2 (Grundausbildung)
Oberfeuerwehrfrau oder Oberfeuerwehrmann
Abgeschlossene Ausbildung zur Truppfrau bzw. Truppmann nach 3 Jahren und mindestens eine technische Ausbildung
Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann mit zwei Sternen
Truppführungsausbildung und mindestens eine technische Ausbildung
Hauptfeuerwehrfrau oder Hauptfeuerwehrmann mit drei Sternen
Truppführungsausbildung und mindestens eine technische Ausbildung und Funktion im Vorstand oder Sicherheitsbeauftragte/r oder Brandschutzerzieher/in mit abgeschlossener Ausbildung (nach Bewährung in der jeweiligen Funktion)
Löschmeisterin oder Löschmeister
Truppführungsausbildung und mindestens zwei technische Ausbildungen sowie eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder Gruppenführungsausbildung
Die nachfolgenden Dienstgrade sind von einer Funktion und der Einwohnerzahl in der Gemeinde abhängig. Die Zahlen in den Klammern geben die Einwohnerzahl der Gemeinde an. Die genaue Tabelle findet sich im Erlass des Innenministeriums.
| Dienstgrad | Schulterstück | Funktion (Einwohnerzahl) | Mindestausbildung |
|---|---|---|---|
| Oberlöschmeisterin oder Oberlöschmeister | Gruppenführung | Gruppenführung | |
| LZG-Gruppenführung | Führen im ABC-Einsatz | ||
| luK im Fü-Stab bzw. TEL | Gruppenführung und Fachausbildung luK | ||
| Hauptlöschmeisterin oder Hauptlöschmeister mit zwei Sternen | Jugendfeuerwehrwart/in | Gruppenführung und Jugendfeuerwehrwart/in | |
| Kreisausbilder/in | Gruppenführung und Kreisausbildung in der Feuerwehr | ||
| Hauptlöschmeisterin oder Hauptlöschmeister mit drei Sternen | stellv. Ortswehrführung (bis 1000) | Gruppenführung und Leiten einer Feuerwehr | |
| Brandmeisterin oder Brandmeister | Ortswehrführung (bis 1000) | Gruppenführung und Leiten einer Feuerwehr | |
| Zugführung | Zugführung | ||
| Kreisfachwart/in und Lehrgangsleiter/in | Zugführung und Kreisausbildung in der Feuerwehr | ||
| Fü-Stab bzw. TEL (Fachberater/in) | Zugführung | ||
| Oberbrandmeisterin oder Oberbrandmeister | Ortswehrführung (1001-5000) | Zugführung und Leiten einer Feuerwehr | |
| Gemeindewehrführung (bis 1000) | Zugführung und Leiten einer Feuerwehr | ||
| Kreisfachwart/in für Ausbildung | Zugführung und Kreisausbildung in der Feuerwehr | ||
| Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister ** | Ortswehrführung (5001-15000) | Zugführung, Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr | |
| Gemeindewehrführung (1001-5000) | Zugführung, Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr | ||
| Kreisjugendfeuerwehrwart/in | Zugführung und Jugendfeuerwehrwart/in | ||
| Zugführung des LZG | Zugführung und Führen im ABC-Einsatz | ||
| Fü-Stab und TEL S1, S2, S4, S5, S6 | Zugführung, Verbandsführung, Einführung in die Stabsarbeit und Leitungsausbildung luK | ||
| Hauptbrandmeisterin oder Hauptbrandmeister mit drei Sternen | Führung von Feuerwehrbereitschaften | Zugführung und Verbandsführung | |
| Ortswehrführung (über 15000) | Zugführung, Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr | ||
| Gemeindewehrführung (5001-15000) | Zugführung, Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr | ||
| Erste Hauptbrandmeisterin oder Erster Hauptbrandmeister | Amts- bzw. Gemeindewehrführung (über 15000) | Zugführung, Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr | |
| Fü-Stab und TEL S3 ggf. Leiter/in Stab | Zugführung, Verbandsführung und Einführung in die Stabsarbeit | ||
| Erste Hauptbrandmeisterin oder Erster Hauptbrandmeister mit einem Sternen | stellvertretende Kreiswehrführung oder stellvertretende Stadtwehrführung | Zugführung, Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr | |
| Kreis- und Stadtbrandmeisterin Kreis- und Stadtbrandmeister | Kreiswehrführung oder Stadtwehrführung | Zugführung, Verbandsführung und Leiten einer Feuerwehr |
Obwohl diese Seiten mit großer Sorgfalt zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr auf Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der Angaben gegeben werden. Beachten Sie bitte auch unsere Rechtlichen Hinweise.
Quellen:
Landesfeuerwehrverband Landesrecht Schleswig-Holstein
Die Grafiken der Schulterstücke wurden uns von der FF Oldenburg in Holstein zur Verfügung gestellt.
Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein Gl.-Nr.: 2135.12 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. S. 840 Erlaß des Innenministeriums vom 4. September 2008 - IV 333 - 166.080 -
Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren – OrgFw) Gl.-Nr.: 2135.27 Anlage 3 (Übersicht über die Dienstgrade) und Anlage 4 (übersicht über Funktionen, Dienstgrade und erforderliche Ausbildung) Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2009 S. 700 Erlaß des Innenministeriums vom 7. Juli 2009 – IV 333 – 166.035.0 Der Erlass wurde 2019 bis zum 31.07.2024 verlängert (Fundstelle: Amtsbl. Ausgabe Nr. 26 vom 23.06.14 S. 472)
Helmkennzeichnung für Führungskräfte
Um im Einsatz eine Führungskraft eindeutig zu erkennen, werden die Feuerwehrhelme der Führungskräfte durch 10 mm hohe reflexrote (RAL 3019) Streifen von 70 mm Länge bzw. Ringe gekennzeichnet. Diese Kennzeichnung ist in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Die Stellvertretungen tragen die gleiche Kennzeichnung.
| Funktion | Bild | Beschreibung |
|---|---|---|
| Gruppenführung | 1 Streifen auf beiden Helmseiten | |
| Zugführung | 2 Streifen auf beiden Helmseiten | |
| Wehrführung | 1 Ring oberhalb des Reflexstreifens | |
| Kreiswehrführung | 2 Ringe beiderseits des Reflexstreifens |
Die Atemschutzgeräteträger, die die Atemschutztauglichkeit nach FwDV 7 besitzen, können nach der Dienstkleidungsvorschrift Schleswig-Holstein mit einem 5 cm hohem A auf der Helmvorder- und Helmrückseite gekennzeichnet werden.
Da in der FF Heide-Stadt die Atemschutzgeräteträger, die auch kurzfristig keine Atemschutztauglichkeit nach FwDV 7 mehr haben (fehlende jährliche Belastungsübung, abgelaufene G26-Untersuchung, Krankheit u.ä.) sofort vom Ausbilder Atemschutz die Kennzeichnung verlieren, sind wir auf eine preiswertere Möglichkeit zur Kennzeichnung übergegangen. In der FF Heide-Stadt werden die einsatzfähigen Atemschutzgeräteträger mit zwei roten Punkten (Durchmesser 15 mm) auf der Helmvorder- und Helmrückseite gekennzeichnet. Zusätzlich erhält jeder Atemschutzgeräteträger eine feste zweistellige Nummer auf die Helmvorderseite. Dieses identifiziert ihn eindeutig für die Atemschutzüberwachung.
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Quellen:
Landesfeuerwehrverband Landesrecht Schleswig-Holstein
Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein Gl.-Nr.: 2135.12 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. S. 840 Erlaß des Innenministeriums vom 4. September 2008 - IV 333 - 166.080 -
Organisation und Ausrüstung der freiwilligen Feuerwehren, Pflichtfeuerwehren und Werkfeuerwehren sowie die Laufbahnen und die Ausbildung ihrer Mitglieder (Organisationserlass Feuerwehren – OrgFw) Gl.-Nr.: 2135.27 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 2009 S. 700 Erlaß des Innenministeriums vom 7. Juli 2009 – IV 333 – 166.035.0 Der Erlass wurde am 23. Juni 2014 bis zum 31.07.2019 verlängert (Fundstelle: Amtsbl. Ausgabe Nr. 26 vom 23.06.14 S. 472)
Lehrgangsabzeichen
Jedes Feuerwehrmitglied ist nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung berechtigt zum Tragen eines der unter aufgeführten Lehrgangsabzeichen. Nach der Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein wird dieses Abzeichen auf dem linken Ärmel Ausgehuniformjacke neun Zentimeter über dem Ärmelende getragen. Das Lehrgangsabzeichen besteht auf einem runden Stück Jackentuch von 45 mm Durchmesser.
FührungsausbildungAbzeichenBeschreibungTruppführungaluminiumfarbiger Eichenlaubkranz, 35 mm Durchmesser, bei einer technischen Ausbildung (Atemschutz, Maschinisten, Sprechfunk) mit einem karmesinroten SternGruppenführungaluminiumfarbiger Eichenlaubkranz, 35 mm Durchmesser, mit einem gleichfarbigem SternZugführungaluminiumfarbiger Eichenlaubkranz, 35 mm Durchmesser, mit einem gelben SternFührung von Verbändengelber Eichenlaubkranz, 35 mm Durchmesser, mit einem gelben Stern
| Technische Ausbildung | Abzeichen | Beschreibung |
|---|---|---|
| Atemschutzgeräteträger/in | Feuerwehrfrau oder Feuerwehrmann unter Atemschutzmaske, karmesinrot, 35 mm Durchmesser | |
| Maschinist/in | karmesinrotes Steuerrad, 30 mm Durchmesser, die Nabe in der Mitte hat 10mm Durchmesser, der Steuerradkranz ist 2mm breit. | |
| Sprechfunker/in | karmesinroter Blitz, 35 mm lang | |
| Sanitäter/in | karmesinroter Äskulapstab, 35 mm lang | |
| Strahlenschutz und ABC-Dienst | karmesinrote gekreuzte Retorten | |
| mehrere technische Ausbildungen (Atemschutz, Maschinisten, Sprechfunk) | karmesinroter Eichenlaubkranz, 35 mm Durchmesser |
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Quellen:
Landesfeuerwehrverband Landesrecht Schleswig-Holstein
Die Grafiken der Lehrgangsabzeichen wurden uns von der FF Oldenburg in Holstein zur Verfügung gestellt.
Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein Gl.-Nr.: 2135.12 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. S. 840 Erlaß des Innenministeriums vom 4. September 2008 - IV 333 - 166.080 -
Abzeichen für langjährige Mitgliedschaft
Jeder Feuerwehrmitglied erhält für seine Mitgliedschaft von zehn Jahre oder ein mehrfaches von zehn Jahren ein Abzeichen. Die Kameradin oder der Kamerad muss für die anzurechnende Zeit als aktives Mitglied, als Mitglied der Jugendabteilung oder Mitglied der Ehrenabteilung einer Feuerwehr angehört haben.
Das Abzeichen wird oberhalb der linken Brusttasche getragen.
Es besteht aus einer Bandschnalle aus blau-weiß-rotem Ordensband mit silber- bzw. golddurchwirktem Rand. Es wird in neun Stufen verliehen.
MitgliedschaftSchnalleBeschreibung10 Jahre

silberdurchwirkter Rand20 Jahre

silberdurchwirkter Rand Landeswappen auf weißem Teil30 Jahre

golddurchwirkter Rand Landeswappen auf weißem Teil40 Jahre

golddurchwirkter Rand Landeswappen auf weißem Teil silberfarbener Eichenlaubkranz um unteren Bereich des Wappens50 Jahre

golddurchwirkter Rand Landeswappen auf weißem Teil goldfarbener Eichenlaubkranz um unteren Bereich des Wappens60 Jahre

wie Abzeichen für 50jährige Mitgliedschaft, zusätzlich oberhalb des Wappens die Zahl 6070 Jahre

wie Abzeichen für 50jährige Mitgliedschaft, zusätzlich oberhalb des Wappens die Zahl 7080 Jahre

wie Abzeichen für 50jährige Mitgliedschaft, zusätzlich oberhalb des Wappens die Zahl 8090 Jahre

wie Abzeichen für 50jährige Mitgliedschaft, zusätzlich oberhalb des Wappens die Zahl 90
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Quellen:
Landesfeuerwehrverband Landesrecht Schleswig-Holstein
Die Grafiken der Bandschnallen wurden uns von www.bandschnallen.de zur Verfügung gestellt.
Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein Gl.-Nr.: 2135.12 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. S. 840 Erlaß des Innenministeriums vom 4. September 2008 - IV 333 - 166.080 -
Auszeichnungen des Landes und des LFV Schleswig-Holsteins
Auszeichnung des Landes Schleswig-Holstein
Das Brandschutz-Ehrenzeichen in Silber oder in Gold wird verliehen, wer mindestens 25 oder 40 Jahre lang aktiv in einer Feuerwehr pflichttreu seinen Dienst getan hat. Die aktive Dienstzeit wird erst ab Volleindung des 16. Lebensjahres gewertet. Da nach § 9 Abs. 2 des Brandschutzgesetztes ein Eintritt in den aktiven Dienst erst mit der Vollendung des 16. Lebensjahres möglich ist.
Für besonders mutiges und entschlossenes Verhalten im Feuerwehrdienst kann das Brandschutz-Ehrenzeichen der Sonderstufe verliehen werden.
Zuständig für die Einreichung von Anträgen ist
-
für Angehörige einer Werkfeuerwehr die Werkleitung,
-
für die Amtswehrführung sowie ihre Stellvertretung die Amtsvorsteherin oder der Amtsvorsteher,
-
für die Kreiswehrführung sowie ihre Stellvertretung die Landrätin oder der Landrat,
-
in allen übrigen Fällen das verwaltungsleitende Organ des Trägers der Feuerwehr (i.d.R. Bürgermeister/in).
Die Verleihung übernimmt der Antragsteller/in im Namen des/der Innenministers/in des Landes Schleswig-Holstein.
Das Brandschutz-Ehrenzeichen besteht aus einem gleichschenkligen Emaillekreuz und zeigt auf der Vorderseite ein rotes Flammenkreuz auf weißem Grund, das in der Mitte das Landeswappen trägt. Die Rückseite des Ehrenzeichens trägt die Inschrift: “Für Verdienste im Brandschutz”.
Silber
für 25 Jahre
Gold
für 40 Jahre
Sonderstufe
besonderes Verhalten



Abgebildet sind die Bandschnallen des Brandschutz-Ehrenkreuzes
Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Ehrenkreuzes
Auszeichnung des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein
Für besondere Verdienste im Feuerwehrwesen im Lande Schleswig-Holstein wird das in drei Stufen gegliederte Schleswig-Holsteinische Feuerwehr-Ehrenkreuzes verliehen. Die Verleihung übernimmt der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes oder der Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverbände.
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung der Auszeichnungen sind die Vorsitzenden der Kreis- bzw. Stadtfeuerwehrverbände sowie die Leiter der Berufsfeuerwehren.
Das Feuerwehr-Ehrenkreuz ist ein einseitig weißemailliertes Kreuz mit breitem blauem Außenrand und mit diagonal zum Kreuz verlaufenden roten Flammen. Auf der Vorderseite des Kreuzes ist in der Mitte das farbige Schleswig-Holstein Wappen als Miniatur auf das aufgelegte Symbol “Retten-Löschen-Bergen-Schützen” aufgesetzt. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold erhält einen goldenen Eichenlaubkranz um den unteren Bereich des Feuerwehrsymbols. Das Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber erhält einen silbernen Eichenlaubkranz um den unteren Bereich des Feuerwehrsymbols. Auf die Rückseite kommt die Aufschrift “Für Verdienste im Feuerwehrwesen”.
BronzeSilberGold



Abgebildet sind die Bandschnallen des Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Ehrenkreuzes
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Quellen:
Landesfeuerwehrverband Landesrecht Schleswig-Holstein
Die Grafiken der Bandschnallen wurden uns von www.bandschnallen.de zur Verfügung gestellt.
Genehmigung der Stiftung des Schleswig-Holsteinischen Feuerwehr-Ehrenkreuzes
Gl.-Nr.: 1131.20 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 1998 S. 973
Bekanntmachung der Ministerpräsidentin - Staatskanzlei vom 19. November 1998
- StK 128 - 142.92 -
Gesetz über die Stiftung des Brandschutz-Ehrenzeichens
Fundstelle: GVOBl. 1955, S. 71
Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über die Stiftung des Brandschutz-Ehrenzeichens
Gl.-Nr.: 1131.18 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 1999 S. 546
Erlass des Innenministeriums vom 4. Oktober 1999 - IV 336 - 142.510
